So halten Sie Ihren Parkplatz frei!
Ihr privater Stellplatz ist zugeparkt?
Ihre Kundenparkplätze sind ständig von Nichtkunden belegt?
Sie ärgern sich, wollen aber nicht gleich abschleppen lassen — auch weil Sie die Kosten fur den Abschleppunternehmer erst einmal vorstrecken müssten. Also finden Sie sich zähneknirschend mit dem Parkplatzklau ab?
Das muss nicht sein!
Wehren Sie sich effektiv gegen freche Falschparker ohne Abschleppkostenrisiko.
Geheimtipp: Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung!
Die sichere Alternative:
- hier informieren
- rechtlich absichern
- abmahnen
- Unterlassungserklärung fordern
Kosten zahlt der Falschparker
Die Kosten für die Abmahnung und - sofern erforderlich - das gerichtliche Verfahren muß der Falschparker zahlen. Die Kanzlei macht von dem Recht aus § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen, keinen Gebrauch und macht die Kosten beim Gegner geltend. Im Ergebnis ist das Risiko, auf den Kosten sitzenzubleiben, daher gering.
Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle.
Auch hier gilt natürlich: Zufahrt/Einfahrt/Garage gut ausschildern. Auffälliger Warnhinweis, dass unberechtigte Parker sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden.

