parkplatzdieb.de
 Rechtsinfos
Hier finden Sie alle Infos zum Thema und wertvolle Praxis-Tipps:
  • Wie sollten Sie Ihren Stellplatz kennzeichnen?
  • Wann dürfen Sie den Falschparker abschleppen lassen?
  • Warum ist eine anwaltliche Abmahnung die beste Lösung?
 Online-Abmahnung
Hier können Sie den Falschparker anwaltlich abmahnen lassen:
  • schnell und einfach
  • alles direkt online
  • kein Papierkram, kein Anwaltstermin
  • ohne Abschleppkostenrisiko
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So halten Sie Ihren Parkplatz frei!

Ihr privater Stellplatz ist zugeparkt?
Ihre Kundenparkplätze sind ständig von Nichtkunden belegt? Sie ärgern sich, wollen aber nicht gleich abschleppen lassen — auch weil Sie die Kosten fur den Abschleppunternehmer erst einmal vorstrecken müssten. Also finden Sie sich zähneknirschend mit dem Parkplatzklau ab?

Das muss nicht sein!

Wehren Sie sich effektiv gegen freche Falschparker ohne Abschleppkostenrisiko.
Geheimtipp: Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung!

Die sichere Alternative:

Geniale Lösung für ein nerviges Problem? Weitersagen!

 

Kosten zahlt der Falschparker

Die Kosten für die Abmahnung und - sofern erforderlich - das gerichtliche Verfahren muß der Falschparker zahlen. Die Kanzlei macht von dem Recht aus § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), einen Honorarvorschuss zu berechnen, keinen Gebrauch und macht die Kosten beim Gegner geltend. Im Ergebnis ist das Risiko, auf den Kosten sitzenzubleiben, daher gering.

Die Möglichkeit der Online-Abmahnung gilt selbstverständlich nicht nur für Park- oder Stellplätze, sondern in gleicher Weise für eine zugeparkte Einfahrt, einen blockierten Zufahrtsweg, eine zugeparkte bzw. blockierte Garage, Carport oder ähnliches sowie für sonstige vergleichbare Fälle.
Auch hier gilt natürlich: Zufahrt/Einfahrt/Garage gut ausschildern. Auffälliger Warnhinweis, dass unberechtigte Parker sofort kostenpflichtig abgeschleppt werden.