Schnell und effektiv
gegen Falschparker!
E-SCOOTER: Rechtliche Informationen und Vorgehensweise
Abmahnung gegen rechtswidrig abgestellten E-Scooter
Das Amtsgericht Ulm hat in seinem Urteil vom 25.01.2024, Az. 3 C 975/23, entschieden, dass auch die Vermieter von E-Scootern (E-Rollern) auf Unterlassung in Anspruch genommen und abgemahnt werden können, wenn ein solcher E-Scooter ohne ihre Erlaubnis auf ihrem Parkplatz oder Grundstück abgestellt wird.
Der Unterlassungsanspruch besteht dabei insbesondere auch unter Berücksichtigung, dass es zwar sicherlich einfacher ist, einen E-Scooter an die Seite zu räumen als einen PKW abzuschleppen. Dennoch bedeutet dies Aufwand für den Parkplatz- oder Grundstücksbesitzer, den er nicht aufwenden muss und für die Zukunft durch die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, verhindern kann.
Auch das von der Gegenseite vorgebrachte Argument, die Vermietfirmen könnten in den Apps Sperrzonen einrichten, durch die angeblich verhindert werden kann, dass erneut Scooter auf ihrem Parkplatz oder Grundstück abgestellt werden können, hat das Gericht nicht als Argument gegen den Unterlassungsanspruch gelten lassen, da diese Maßnahme lediglich der Einhaltung einer abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung diene, diese aber nicht ersetzen könne.
Was müssen Sie bei Beauftragung beachten?
Sie können in folgenden Fällen gegen einen rechtswidrig abgestellten E-Scooter vorgehen:
1. Der E-Scooter steht auf ihrem Grundstück oder Parkplatz
Dokumentieren sie ausführlich (wie auch bei einem PKW) die Abstellsituation des Fahrzeugs inklusive dessen Kennzeichen und einer eventuell vorhandenen Beschilderung.
Ihre Rechte an dem Parkplatz müssen sie gegebenenfalls durch einen Mietvertrag, Grundbuchauszug oder anderes geeignetes Schriftstück nachweisen können.
Anschließend können sie uns den Vorgang über sämtliche für PKW angebotenen Wege melden und wir kümmern uns um das weitere Vorgehen. Dies entspricht 1:1 dem Vorgehen im Falle eines falsch abgestellten PKW’s, über das sie sich hier (mit Link unterlegen) noch näher informieren können.
2. Der E-Scooter versperrt ihre Zufahrt zu ihrem Grundstück oder Parkplatz
Bezüglich der Dokumentation gilt zunächst das Gleiche, wie oben unter Ziffer 1.) ausgeführt.
Bitte beachten Sie außerdem:
Insbesondere in den Fällen, in denen ein privater Stellplatz, eine private Garage oder Hofeinfahrt zugeparkt wird, ist es nach der BGH-Rechtsprechung allerdings notwendig, dass ihnen das Ausfahren auch mit 2-3 Rangierzügen überhaupt nicht mehr möglich ist, um im Wege der zivilrechtlichen Abmahnung gegen den Falschparker vorgehen zu können. Die Nutzung des Stellplatzes, der Garage oder der Einfahrt muss also vollständig verhindert und nicht nur behindert worden sein.
Bitte dokumentieren sie in diesem Fall daher auch ausführlich durch entsprechende Fotos die Platzverhältnisse und die vollständige Blockade durch den E-Scooter.
Sie können uns diesbezüglich mit Übersendung der notwendigen Vollmacht per E-Mail im Nachgang gerne noch weitere Fotos zukommen lassen.
HIER können Sie den Falschparker anwaltlich abmahnen lassen.